
Auslandszahlungsverkehr aktuell:
Europa wächst zusammen
Seit 1. Januar 2007 müssen bei allen EURO-Zahlungen innerhalb der EU- und EUR Staaten die IBAN und BIC angegeben werden. Seit dem 1. Januar gehören auch Bulgarien und Rumänien zur EU.
Für den wirtschaftlichen Austausch mit den europäischen Nachbarländern aber auch weltweit stellen wir schnelle und kostengünstige Dienstleistungen im internationalen Zahlungsverkehr zur Verfügung.
Für den wirtschaftlichen Austausch mit den europäischen Nachbarländern aber auch weltweit stellen wir schnelle und kostengünstige Dienstleistungen im internationalen Zahlungsverkehr zur Verfügung.
IBAN und BIC
Bezahlen auch Sie Ihre Rechnungen künftig direkt Online via Internet - oder fordern Sie dafür die spezielle PC-Software Profi Cash bei uns an.
Damit wir Ihre Auslandszahlungsaufträge kostengünstig und effektiv für Sie ausführen können, benötigen wir von Ihnen die internationale Kontonummer, genannt IBAN, und den Bank Code, genannt BIC- oder SWIFT-Code. Diese Angaben sind wichtige Voraussetzungen für die voll elektronische Durchleitung von grenzüberschreitenden Zahlungsaufträgen.
Seit Januar 2006 führen wir für Sie EU-Standardüberweisungen bis zur Höhe von 50.000 EUR in die Länder der EU/EWR zu den Konditionen einer Inlandsüberweisung aus. Hier die weiteren Voraussetzungen für eine EU-Standardüberweisung: Neben der Angabe von IBAN und BIC tragen Sie als Auftraggeber die Entgelte unserer Bank und der Begünstigte die übrigen Kosten und Auslagen (Share = Entgeltteilung).
Was ist die IBAN?
IBAN steht für "International Bank Account Number" - die internationale Bank-Kontonummer für grenzüberschreitende Zahlungen. Die IBAN beseht aus maximal 34 alphanumerischen Zeichen. Die Länge dieser internationalen Kontonummer ist von Land zu Land unterschiedlich. In Deutschland besteht sie aus insgesammt 22 Buchstaben und Ziffern.
Die Bestandteile der deutschen IBAN sind:
- das Länderkennzeichen (DE für Deutschland)
- eine zweistellige Prüfziffer
- die achtstellige Bankleitzahl
- die zehnstellige Kontonummer (eventuell linksbündig mit Nullen aufzufüllen)
Bitte beachten Sie, dass diese internationale Kontonummer nicht die Kontonummer ersetzt, die Sie im inländischen Zahlungsverkehr nutzen. Diese behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit.
Eine Liste der Länder (Stand Febr. 2006), in denen die IBAN gebräuchlich ist, bieten wir Ihnen unten bei den Links zum Download (PDF-Format) an. Darin ist auch der Aufbau der jeweiligen IBAN des Landes näher erläutert.
Was ist BIC?
Die Abkürzung BIC steht für Bank Indentifier Code, auch SWIFT-Code genannt. Im Prinzip ist der BIC nichts anderes als eine internationale Bankleitzahl, mit der ein Kreditinstitut weltweit eindeutig identifiziert werden kann. Der BIC hat entweder acht oder elf Stellen, der BIC der Volksbank Nordheide lautet: GENODEF1NBU.
Woher bekommen Sie IBAN und BIC?
Wenn Sie eine im Ausland ausgestellte Rechnung begleichen möchten, entnehmen Sie IBAN und BIC des Empfängers ganz einfach den Geschäftspapieren Ihres ausländichen Vertragspartners, zum Beispiel der Rechnung oder dem Briefbogen. Sollten diese Angaben dort nicht zu finden sein, fragen Sie Ihren Geschäftspartner danach.
Bei den Links bieten wir Ihnen Musteranschreiben an. Mit diesen Musteranschreiben können Sie alle wichtigen Bestandteile einer für Sie kostengünstigen Überweisung im Auslandszahlungsverkehr in Erfahrung bringen. Die Anschreiben stehen Ihnen als Datei in deutscher, englischer, französischer, italienischer, polnischer, spanischer, slowakischer, slowenischer, tschechischer und ungarischer Sprache zur Verfügung.
Eine Datenbank mit einer Suchfunktion für BIC-Codes finden Sie bei den Links aufgeführt.
Erwarten Sie eine Zahlung aus dem Ausland, sollten Sie immer Ihre persönliche IBAN und BIC der Volksbank Nordheide (GENODEF1NBU) auf ihrer Rechnung oder dem Briefbogen angeben. Ihre persönliche IBAN, die für jedes Girokonto seperat ermittelt wurde, entnehmen Sie einfach Ihren Kontoauszügen. So können Sie eine schnelle und kostengünstige Zahlung forcieren.
Der Geltungsbereich der EU Verordnung umfasst ab 1.1.2007 die folgenden Staaten: Europäischen Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich ((einschließlich der Überseedepartements Guadeloupe, Martinique, Reunion und Französich-Guayana)), Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal ((einschließlich Azoren und Madeira)), Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien ((einschließlich der Kanarischen Inseln)), Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern sowie die EWR-Staaten (derzeit: Island, Norwegen und Liechtenstein).
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Damit wir Ihre Auslandszahlungsaufträge kostengünstig und effektiv für Sie ausführen können, benötigen wir von Ihnen die internationale Kontonummer, genannt IBAN, und den Bank Code, genannt BIC- oder SWIFT-Code. Diese Angaben sind wichtige Voraussetzungen für die voll elektronische Durchleitung von grenzüberschreitenden Zahlungsaufträgen.
Seit Januar 2006 führen wir für Sie EU-Standardüberweisungen bis zur Höhe von 50.000 EUR in die Länder der EU/EWR zu den Konditionen einer Inlandsüberweisung aus. Hier die weiteren Voraussetzungen für eine EU-Standardüberweisung: Neben der Angabe von IBAN und BIC tragen Sie als Auftraggeber die Entgelte unserer Bank und der Begünstigte die übrigen Kosten und Auslagen (Share = Entgeltteilung).
Was ist die IBAN?
IBAN steht für "International Bank Account Number" - die internationale Bank-Kontonummer für grenzüberschreitende Zahlungen. Die IBAN beseht aus maximal 34 alphanumerischen Zeichen. Die Länge dieser internationalen Kontonummer ist von Land zu Land unterschiedlich. In Deutschland besteht sie aus insgesammt 22 Buchstaben und Ziffern.
Die Bestandteile der deutschen IBAN sind:
- das Länderkennzeichen (DE für Deutschland)
- eine zweistellige Prüfziffer
- die achtstellige Bankleitzahl
- die zehnstellige Kontonummer (eventuell linksbündig mit Nullen aufzufüllen)
Bitte beachten Sie, dass diese internationale Kontonummer nicht die Kontonummer ersetzt, die Sie im inländischen Zahlungsverkehr nutzen. Diese behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit.
Eine Liste der Länder (Stand Febr. 2006), in denen die IBAN gebräuchlich ist, bieten wir Ihnen unten bei den Links zum Download (PDF-Format) an. Darin ist auch der Aufbau der jeweiligen IBAN des Landes näher erläutert.
Was ist BIC?
Die Abkürzung BIC steht für Bank Indentifier Code, auch SWIFT-Code genannt. Im Prinzip ist der BIC nichts anderes als eine internationale Bankleitzahl, mit der ein Kreditinstitut weltweit eindeutig identifiziert werden kann. Der BIC hat entweder acht oder elf Stellen, der BIC der Volksbank Nordheide lautet: GENODEF1NBU.
Woher bekommen Sie IBAN und BIC?
Wenn Sie eine im Ausland ausgestellte Rechnung begleichen möchten, entnehmen Sie IBAN und BIC des Empfängers ganz einfach den Geschäftspapieren Ihres ausländichen Vertragspartners, zum Beispiel der Rechnung oder dem Briefbogen. Sollten diese Angaben dort nicht zu finden sein, fragen Sie Ihren Geschäftspartner danach.
Bei den Links bieten wir Ihnen Musteranschreiben an. Mit diesen Musteranschreiben können Sie alle wichtigen Bestandteile einer für Sie kostengünstigen Überweisung im Auslandszahlungsverkehr in Erfahrung bringen. Die Anschreiben stehen Ihnen als Datei in deutscher, englischer, französischer, italienischer, polnischer, spanischer, slowakischer, slowenischer, tschechischer und ungarischer Sprache zur Verfügung.
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Erwarten Sie eine Zahlung aus dem Ausland, sollten Sie immer Ihre persönliche IBAN und BIC der Volksbank Nordheide (GENODEF1NBU) auf ihrer Rechnung oder dem Briefbogen angeben. Ihre persönliche IBAN, die für jedes Girokonto seperat ermittelt wurde, entnehmen Sie einfach Ihren Kontoauszügen. So können Sie eine schnelle und kostengünstige Zahlung forcieren.
Der Geltungsbereich der EU Verordnung umfasst ab 1.1.2007 die folgenden Staaten: Europäischen Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich ((einschließlich der Überseedepartements Guadeloupe, Martinique, Reunion und Französich-Guayana)), Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal ((einschließlich Azoren und Madeira)), Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien ((einschließlich der Kanarischen Inseln)), Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern sowie die EWR-Staaten (derzeit: Island, Norwegen und Liechtenstein).
