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Neuregelung Anlageberatung

 

Seit dem 1. Januar 2010 werden wir jede Anlageberatung in Finanzinstrumenten (z. B. Wertpapiere und Termingeschäfte) gegenüber Privatkunden schriftlich protokollieren und unseren Kunden eine Ausfertigung des Protokolls zur Verfügung stellen. Wir erfüllen damit neue gesetzliche Anforderungen – vor allem aber schaffen wir damit für Sie wieder ein Stückchen mehr an
Beratungssicherheit!

 

Bitte beachten Sie folgende Änderung bei der telefonischen Beratung: Ab 2010 werden wir Ihnen nach einer telefonischen Beratung zunächst das Beratungsprotokoll zusenden und erst danach den Geschäftsabschluss mit Ihnen tätigen, d. h. eine Order von Ihnen annehmen. Möchten Sie telefonisch unmittelbar eine Order erteilen, so ist dies weiterhin möglich. In diesem Fall werden wir aber keine telefonische Beratung anbieten, sondern reines Ordergeschäft bzw. sog. „Execution only“. Für Ihre Ordererteilung im beratungslosen Geschäft wählen Sie bitte die nachfolgenden Telefonnummern unserer Mitarbeiter im Kompetenz-Center Wertpapiergeschäft: 04171/ 884-470 bzw. -476.

Anbei finden Sie eine Erklärung, mit der wir die Änderungen bei der telefonischen Beratung ausführlich darstellen sowie die für eine telefonische Beratung notwendigen Einwilligungen und Angaben. Bitte füllen Sie diese Erklärung aus und senden eine unterschriebene Ausfertigung an uns zurück. Bei Rückfragen zu dieser Erklärung wenden Sie sich
gern an Ihren Kundenberater oder aber telefonisch an die beiden bereits o. g. Rufnummern.
Mit der beigefügten Informationsbroschüre erhalten Sie einen ersten Überblick über die Neuerungen bei der Anlageberatung, soweit sie das Beratungsprotokoll betreffen.
Bitte informieren Sie auch Ihren Vertreter (z. B. Bevollmächtigten) über die Neuregelung. Zusätzlich möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass wir im Falle einer Beratung gegenüber Ihrem Vertreter ihm das Beraterprotokoll zur Verfügung stellen werden. Dieses Beratungsprotokoll wird u. a. auch Angaben zu Ihren finanziellen Verhältnissen enthalten.